Immobiliensteuerrecht

Profitieren Sie von unserer Expertise und umfassenden Know-how im Bereich Immobilienkauf, Immobilienfinanzierung und Immobiliensteuerrecht.

Im Fokus unserer Beratung liegt der Werterhalt Ihrer Immobilie, deren steuerlich optimale Gestaltung sowie Fragen zum Immobilienkauf, zur Eigennutzung oder zur Vermietung und die damit verbundenen gesetzlichen Reglungen. Dabei sind wir vertrauter Ansprechpartner für Immobilienunternehmen, Investoren und privater Kapitalanleger.

  • Steuerberater Immobilien Steuerrecht

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks
  • Erstellung von Gutachten und Beratung zur optimalen Rechtsform und Steuerbelastung, sowie Übertragung und Umschichtung von Immobilien innerhalb oder außerhalb des Unternehmenskreises – Holdingmodelle
  • Optimierung der Gewerbesteuerpflicht
  • Strukturierung von nationalen und internationalen Immobilieninvestitionen
  • Beratung und Prüfung Bauträgervertrag
  • Beratung zu Gewerbeimmobilien und Projektentwicklung
  • Finanzierungsberatung
  • Steuerliche Gestaltung zur Optimierung der Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Anträge zu Steuervergünstigungen bei Denkmalimmobilien
  • Erstellung von Steuererklärungen mit optimierten Werten
Themen:
  • Ertragsteuern

    Mit der richtigen Beratung und optimalen Gestaltung können Sie mit Immobilienvermögen die Vorteile des Steuerrechts für sich nutzen. Mit der richtigen und zukunftsorientierten Strukturierung können Sie sich im erheblichem Umfang Steuervorteile sichern und selbstverständlich ein steuerfreies Vermögen aufbauen. Sei es mithilfe des gewerbesteuerfreien Asset-Deals aus der GmbH oder dem fast steuerfreien Share-Deal durch Verkauf der Anteile einer Immobiliengesellschaft. Wir kennen alle Fallstricke und unterstützen Sie auf Augenhöhe.

    Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks
    Immobiliengesellschaften
    Holdingmodelle, Asset Deal und Share Deal
    Spekulationsteuer
    Vermeidung gewerblicher Grundstückshandel
  • Umsatzsteuer bei Immobilien

    Wir als Steuerberater für Immobilien unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen zur Umsatzsteuer in Bezug auf Immobilientransaktionen und Immobilienverwaltung. Die Vermietung von Immobilien ist in der Regel umsatzsteuerfrei. Aber auch hier gibt es Ausnahmen wie bei der

    • Kurzfristigen Vermietung
    • Vermietung an Unternehmer (sogenannte Optierung)
    • Vermietung von Inventar, Betriebsvorrichtungen u.Ä.

    Optierung zur Umsatzsteuer

    Meistens kann es sinnvoll sein zur Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung zu optieren. In diesem Fall können Vorsteuern aus Eingangsrechnung vom Finanzamt zurückgefordert werden. Vor allem bei der Herstellung von gewerblichen Immobilien ergibt es Sinn zur Umsatzsteuer zu optieren. Wir unterstützen Sie dabei und sorgen für alle notwendigen Anmeldungen und Erstattungen der Vorsteuern durch das Finanzamt.

    Immobilientransaktion

    Insbesondere der Kauf und Verkauf von Immobilien bergen besondere umsatzsteuerliche Risiken, welche unbedingt geprüft werden müssen.
    Hierbei gibt es Unterscheidungen zwischen der umsatzsteuerfreien Veräußerung, der umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung durch Optierung und die Geschäftsveräußerung im Ganzen. Durch die Form des Verkaufs können umsatzsteuerliche Korrekturpflichten und Zahlungsverpflichtungen auf den Käufer übergehen. Aber auch eine Korrekturverpflichtung beim Verkäufer auslösen.

    Daher es ist von Vorteil, dass vor dem Verkauf oder dem Kauf unsere Steuerberater für Immobilien die Umsatzsteuerklauseln im Kaufvertrag genaustes prüfen.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Zu einer Erbschaft oder einer Schenkung gehören meist Immobilien. Durch die relativ konstant steigenden Immobilienpreise führt dies zu hohen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Daher ist es unerlässlich, dass eine zeitnahe Planung für eine zukünftige Vermögensübertragung (sei es innerhalb der Familie oder außerhalb) rechtzeitig zu planen. Durch Gestaltungsinstrumente wie unter anderem der vorweggenommenen Erbfolge, Nießbrauch an Immobilien, der Familie-KG, Wohnungsunternehmen, Adoption und anderen Instrumenten, kann die Steuerbelastung enorm gesenkt werden. Wir als Steuerberater für Immobilien sind spezialisiert auf solche Gestaltungen, kennen alle Vor- und Nachteile und beraten Sie gerne zu allen Themen rund um die Immobilie und der Übertragung.

    Der Wert Ihrer Immobilie

    Nach dem Steuergesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Bewertung Ihrer Immobilie für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungssteuer. Die Fachkenntnis darüber gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Verkehrswerte der Immobilie in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist. Wir kennen alle steuerlich vorgegebenen Verfahren für die Bewertung Ihrer Immobilien und können die günstigste Bewertung vornehmen, welches wir auch gegenüber dem Finanzamt durchsetzen. Gegebenenfalls setzen wir unsere amtlich anerkannten Gutachter ein, falls ein niedrigerer Wert durch ein Gutachten erzielt werden kann.

    Die Bewertungsmethoden

    Nach dem Gesetz gibt es je nach Art der Immobilie verschiedenen Möglichkeiten der Bewertungsmethoden. Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser wird das sogenannte Vergleichswertverfahren angewendet. Für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen das Ertragswertverfahren und für alle anderen Fälle das Sachwertverfahren, wenn es keine Vergleichswerte gibt oder die Miete sich nicht ermitteln lässt. Bei genauer Prüfung kann es möglich sein, eine günstigere Wertermittlung vorzunehmen, wenn gewisse Parameter bei der Bewertung nicht korrekt umgesetzt wurden. Als Steuerberater für Immobilien können wir Ihnen behilflich sein einen niedrigen Wert für Ihre Immobilie anzusetzen und somit Steuern zu sparen.

    Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Finanzamt

    Wir prüfen alle Steuerbescheide und die Bewertungsansätze, geben Ihnen Empfehlungen und legen nach Freigabe Einspruch gegen Feststellungsbescheide ein, um Ihren Rechtsschutz zu wahren. Wir vertreten Sie vor dem Finanzamt, Finanzgericht und wenn nötig vor dem Bundesfinanzhof.

    Keine Erbschaftsteuer bei Wohnungsunternehmen

    Falls ein größerer Wohnimmobilienbestand gegeben ist, lässt sich durch eine einfache Gestaltung ein Wohnungsunternehmen begründen. Dadurch sind die Immobilien nicht steuerschädliches Verwaltungsvermögen der Gesellschaft, sondern sind für die Zwecke der Erb- und Schenkungssteuer steuerbegünstigtes Betriebsvermögen. Hierdurch kann die Steuerlast vollständig reduziert werden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

  • Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbssteuer stellt eine große Steuerbelastung bei Immobilientransaktion dar. Daher wird es immer wichtiger die Steuerbelastung zu reduzieren bzw. komplett zu vermeiden.
    Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten im Rahmen der Gestaltung, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden, auch durch konkrete Vorschriften des Gesetzesgebers. Wir als Steuerberater für Immobilien kennen alle Möglichkeiten und Kniffe bei der Vermeidung der Grunderwerbsteuer.

    Folgende Gestaltungen haben wir bereits vorgenommen:

    • Minimierung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer
    • Gestaltungen im Kaufvertrag, Kaufpreisaufteilung
    • Gestaltung über Share-Deals bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
    • Übertragung von Immobilien auf vermögensverwaltende GmbHs
    • Nutzung von konkreten Steuerbefreiungen und Vergünstigungen
    • Vermeidung der Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen, Restrukturierung, auf Grundlage neuster Gesetzgebung
    • Vermeidung der Grunderwerbsteuer beim Formwechsel (Personengesellschaft zu GmbH)
    • Reduzierung der Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Unsere Stärken:

Steuerberater Leistungen - Individuelle Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse

Unser Ansatz bei den Steuerberater-Leistungen ist geprägt von einer individuellen und persönlichen Betreuung unserer Mandanten.

Unsere Stärken liegen in der Beratung von Unternehmen – regional, bundesweit oder international – und selbstverständlich der Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen.

Wir betreuen unsere Mandanten immer auf Augenhöhe: Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern stets „A-Mandant“. Wir arbeiten mit Ihnen partnerschaftlich zusammen – in der Absicht, dies möglichst langfristig zu tun. Profitieren Sie von unseren umfassenden Steuerberater Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Leistungen der Steuerberater
Was können Sie konkret von CICEK erwarten?

Wir bieten und garantieren Ihnen umfassende Unternehmens- und Steuerberatung sowie einen exzellenten Service. Nur Sie, Ihr Unternehmen, Ihre Interessen & Ziele sind Mittelpunkt unserer Arbeit. Durch unsere Hands-on-Mentalität können wir Sie durch Empathie und Fachkenntnis genau dort unterstützen, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Wir sehen uns als ein Teil Ihres Unternehmens und fühlen uns somit mitverantwortlich für Ihren Erfolg und Ihre Rechtssicherheit. Unsere Tätigkeiten richten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen und Fragen aus.

Digitale Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnungen

Durch den Einsatz von neuester Software und unserer DATEV-Unternehmens-Online-Plattform haben Sie die Möglichkeit digital Ihre tagesaktuelle Buchhaltung, Finanzauswertungen, Rechnungsbilder, Lohnabrechnungen und vieles mehr von überall aus der Welt einzusehen. Ihre Auswertungen werden von uns stets persönlich, monatlich analysiert und Ihnen wird ein individueller und leicht verständlicher Report zur Verfügung gestellt. Lohnabrechnungen werden Ihren Mitarbeitern Online mithilfe einer TAN zur Verfügung gestellt oder auch auf Wunsch direkt an Ihre Mitarbeiter per Post zugesendet.

Expertise und Professionalität setzt eine ständige Fortbildung voraus

Die Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetze im Inland, aber auch Regelungen in der EU und zu Drittländern ändern sich stetig. Durch unsere ständigen Pflichtseminare aller unserer Mitarbeiter garantieren wir für aktuelles Fachwissen auf höchstem Niveau. Zusätzlich sind wir an Hochschulen als Dozenten und Lehrkräfte vertreten. Beispielsweise an der Hochschule für Wirtschaft und Recht im dualen Studiengang: Steuer- und Prüfungswesen sowie an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM). Dort bilden wir Mitarbeiter von anderen Steuerkanzleien und der Wirtschaft und Industrie in Steuerlehre fort. Wir sind Ansprechpartner für Fragen und genießen durch unsere Expertise ein hohes Ansehen.

Einfache schriftliche und mündliche Auskünfte

Unsere Arbeit beginnt bei einfachen schriftlichen oder mündlichen Auskünften und geht bis hin zu ausführlichen steuerlichen Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen. Bei der laufenden Steuerberatung sind kurzfristig Auskünfte per Telefon oder E-Mail selbstverständlich. Dadurch erhalten Sie immer zeitnah die nötige steuerrechtliche und unternehmerische Hilfestellung für Ihr Anliegen, welche immer genau auf den Punkt gebracht werden.

Persönliche Beratung

Wir richten uns immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen und vereinbaren auf Wunsch zeitnah persönliche Beratungsgespräche sowie Videokonferenzen, bei denen wir Ihnen das komplexe Steuersystem mit Beispielen leicht verständlich und auf Ihre individuellen Fragen und Ziele angepasst, näherbringen. Uns ist es wichtig, dass wir auf Ihre Fragen präzise und sehr klar verständlich eingehen. Wir vermeiden stets komplexe und verschachtelte Formulierungen, denn unser Ziel ist es, dass Sie die Besprechung mit einem guten Gefühl und vor allem mit klaren und transparenten Aussagen unsererseits verlassen.

Entwurf von steuerlichen Konzepten und Strategien sowie Expertisen

In aufwändigeren oder komplexeren Fällen entwerfen wir Ihnen schriftliche, praxisnahe Strategien und Konzepte, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Vorhabens den Weg weisen sollen und an denen Sie Ihre weiteren Planungen ausrichten können.

Optimierung von Prozessen und Projektbetreuung

Wir begleiten Sie bei Ihren Projekten und Vorhaben. Insbesondere beim Verkauf Ihres Unternehmens, der Unternehmensnachfolge, der Gründung von Gesellschaften, der Umstrukturierung, der steuerlich optimalen Gestaltung Ihres Unternehmens, der Einführung eines geeigneten Compliance-Systems, der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung und weiteren internen Prozessen. Wir arbeiten mit Ihnen ein internes System aus, bei dem Mitarbeiter bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichem schnell und effizient vertreten werden können.

Begleitung von Betriebsprüfungen, Verhandlungen

Gerne begleiten wir Sie als steuerlicher Berater bei Betriebsprüfungen, Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen und ähnlichen Situationen, bei denen es auf unsere unmittelbare Anwesenheit vor Ort ankommt. Dabei können wir Sie stets nach Ihren Bedürfnissen unterstützen - ​aktiv als Ihr steuerlicher Vertreter oder diskret im Hintergrund.

Unserer Stärken sind außergerichtliche Lösungen

Unser Ziel ist es Ihrem Recht stets außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Erst, wenn es unumgänglich ist, gehen wir vor Gericht. Wir begleiten Ihr Unternehmen wirtschaftlich und rechtssicher, um eine spätere Reparatur bereits eingetretener Schäden, vor Gericht zu vermeiden. Unser Ansatz setzt daher eine frühzeitige Unternehmens- und Steuerberatung voraus. Sehen Sie uns als Ihre ausgelagerte Unternehmensberatungs- und Steuerabteilung und sprechen Sie uns gerne rechtzeitig auf alle Fragen und geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten an.

Vertretung vor Gericht

Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Einigung mal nicht zu erzielen ist. Prinzipiell gehen wir nur mit Fällen vor Gericht, bei denen wir die Erfolgsaussichten besonders positiv einschätzen. Wir vertreten Sie vor Gericht nur um zu gewinnen und Ihre Interessen zu wahren.

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24 Stunden Telefonservice

Rund um die Uhr erreichbar. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Vereinbaren Sie einen Termin oder hinterlassen Sie einen Rückrufwunsch. Wir melden uns zeitnah – in der Regel am selben Tag.

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